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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - AUSSENWERBUNG der ANH Waldstein GmbH
1. ALLGEMEINES:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Außenwerbung der ANH Waldstein GmbH, FN: 175690v, gelten zwischen der ANH Waldstein GmbH und natürlichen bzw. juristischen Personen für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte hinsichtlich Außenwerbung, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen auf die aktuelle Fassung der AGB der ANH Waldstein GmbH (abrufbar unter www.waldsteingarten.at/agb.html) nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
Die ANH Waldstein GmbH kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen AGB. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Änderungen bzw. Ergänzungen der AGB des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der ANH Waldstein GmbH.
2. AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN:
Die Angebote der ANH Waldstein GmbH sind unverbindlich. Aufträge werden ausschließlich in Schriftform entgegengenommen. Die Annahme erfolgt schriftlich. Abänderungen von Aufträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
3. HAFTUNG UND FOLGESCHÄDEN:
Die ANH Waldstein GmbH gewährleistet die ordentliche und termingerechte Durchführung des Ankündigungsauftrages laut Angebot. Die Plakatierungen erfolgen generell immer 3 Tage vor dem 1. eines jeden Monates bis 3 Tage danach, sowie jeweils 3 Tage vor dem 15. bis 3 Tage nach dem 15. eines jeweiligen Monates.
Vorrangig erfolgt die Plakatierung nach dem jeweilig veröffentlichten Plakatkalender der ANH Waldstein GmbH. Ersatzansprüche und Mängelrügen können nur
während der Dauer des Anschlages geltend gemacht werden. Geringfügige Schäden des montierten Werbematerials beeinträchtigen nicht das vereinbarte Entgelt.
Bei nicht bloß geringfügigen Schäden des Werbematerials hat die ANH Waldstein GmbH das Wahlrecht, entweder auf eigene Kosten die Neuherstellung und
neuerliche Montage des Werbematerials zu veranlassen und das vereinbarte Entgelt in unveränderter Höhe zu verlangen oder die Demontage des Werbematerials
ohne Neuherstellung desselben zu veranlassen, wodurch das Entgelt entsprechend reduziert wird.
Nachträgliche Beschädigung, Diebstahl, Schäden durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie Stürme-, Kälte- und Regenperioden, etc.) sowie Vandalismus durch Dritte entbinden die ANH Waldstein GmbH von jeder Haftung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unzumutbar oder gar unmöglich, so wird die ANH Waldstein GmbH von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruchs frei.
Der Auftraggeber kann daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Der Auftraggeber wird von derartigen Umständen binnen angemessener Frist benachrichtigt.
Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen. Ausgenommen ist der Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch die
ANH Waldstein GmbH. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird in jedem Fall
ausgeschlossen.
Gegenüber unternehmerischen Auftraggebern ist die Haftung jedenfalls beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch die ANH Waldstein GmbH abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen die
ANH Waldstein GmbH, wenn sie nicht vom Auftraggeber binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von einem Jahr nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten (Verstoß). Die Haftungsausschlüsse umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ANH Waldstein GmbH aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
4. DAUER, BETRIEB UND LAUFZEIT:
Die ANH Waldstein GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Werbeflächen während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen im Betrieb stehen und dass die Werbemittel ununterbrochen sichtbar sind. Für eventuell beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschtes Werbematerial leistet die ANH Waldstein GmbH keinen Ersatz.
Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Auftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Entgeltes zurückzuverlangen bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen.
Eine Gewährleistung für die Durchführung der Plakatierung an einem bestimmten Tag kann nicht abgegeben werden – siehe auch Punkt 3, Absatz 1. Voraussetzung für eine termingerechte Durchführung ist jedenfalls, dass die Werbemittel 8 Tage vor der vereinbarten Durchführung geliefert werden, bzw. die Sujets, wenn den Druck die ANH Waldstein GmbH übernimmt spätestens 12 Tage vor der vereinbarten Durchführung bei der ANH Waldstein GmbH einlangen.
Die ANH Waldstein GmbH garantiert bei rechtzeitiger Plakat-, bzw. Druckdatenanlieferung, dass jede gebuchte Ankündigung mindestens die vereinbarte Aushangdauer im Aushang verbleibt.
Die Anbringung des Werbematerials erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der ANH Waldstein bzw. durch von ihr Beauftragte.
5. VERÄNDERUNGEN BEI DER FARBE:
Für Veränderungen der Farbe von Plakaten infolge Verwendung bestimmter Druckfarben oder infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen.
6. FORM UND INHALT:
Werbeinhalte und Werbemaßnahmen der Auftraggeber dürfen weder gegen gesetzliche noch gegen behördliche Bestimmungen verstoßen. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbeinhalte und Werbemaßnahme und stellt ANH Waldstein GmbH ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verstöße gegen das Mediengesetz, das Urheberrechtsgesetz sowie nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Bestehen wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form begründete rechtliche oder sittliche Bedenken gegen die Werbemaßnahme, ist ANH Waldstein GmbH berechtigt, die Anbringung bzw. Ausstrahlung der Werbemittel nicht durchzuführen oder abzubrechen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dies einen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Auftraggebers hat.
7. BESCHLAGNAHME:
Bei Beschlagnahme von Werbemittel, aus welchem Grunde auch immer, hat der Auftraggeber das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Allfällige Kosten für das Entfernen oder Überkleben der beschlagnahmten Werbemittel hat der Auftraggeber zu tragen.
8. ABLEHNUNG DURCH BEHÖRDEN:
Sollten die Anbringung bzw. Ausstrahlung oder das Verbleiben von Werbemitteln durch die zuständigen Behörden, durch die Besitzer des Grundstückes auf dem sich die Werbefläche befindet oder die Besitzer der Werbeflächen, aus welchem Grunde auch immer, abgelehnt bzw. eingestellt werden oder das Verfügungsrecht der
ANH Waldstein GmbH oder die Werbefläche aufhören, so erlischt jedes diesbezügliche Übereinkommen. Der Auftraggeber hat keinerlei Recht auf Ersatzanspruch, doch wird ihm in einem solchen Fall – außer bei Beschlagnahme von Werbemittel – der eventuell vorausbezahlte Teil des vereinbarten Entgelts rückvergütet.
9. KONKURRENZAUSSCHLUSS:
Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.
10. LIEFERUNGEN:
Die Lieferung der Plakate hat rechtzeitig – siehe auch Punkt 5, Absatz 1 - frei Haus, verzollt und bei größeren Mengen auf Euro Paletten an die ANH Waldstein GmbH zu erfolgen. Bei verspäteter Lieferung von Werbemitteln wird die volle Laufzeit berechnet. In diesem Falle kann eine termingerechte und vollständige Auftragserfüllung nicht gewährleistet werden. Eine dadurch bedingte verspätete Klebung bzw. Ausstrahlung zum nächsten Termin hat keine Verlängerung der Laufzeit zur Folge.
11. WAHLEN:
Die ANH Waldstein GmbH behält sich das Recht vor, bei Abhaltung von Wahlen (zum Gemeinderat, Landtag, Nationalrat etc.) bzw. bei Volksbefragungen oder Ähnlichem, erteilte Aufträge, soweit es erforderlich ist, zu reduzieren bzw. zu stornieren, ohne dass hieraus der Auftraggeber Schadenersatzansprüche ableiten könnte.
12. AUSSERORDENTLICHE KOSTEN:
Kosten für besondere Leistungen, z.B. Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten, Aufkleben von Streifen, Plakatierungen außerhalb des regelmäßigen Klebeganges, Rücksendungen nicht verbrauchter Plakate bzw. Werbematerial etc., hat der Auftraggeber zu tragen.
13. WEITERGABE VON WERBEFLÄCHEN:
Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeflächen an Dritte ist nicht gestattet.
14. KOLLEKTIVPLAKATE:
Für Plakate, die für mehrere Produkte und Marken oder Leistungen mehrerer Unternehmungen werben kann ein Aufschlag bis zu 200% verrechnet werden.
15. DIE PLAKATFORMATE:
Für Plakate wird zur genauen Auftragsdurchführung eine Klebeskizze erbeten. Bei Plakatformaten, die nicht den Abmessungen oder Ö-Normen bzw. der Bestellung entsprechen, ist mit einem zusätzlichen Aufwand für Klebe- und Papierkosten zu rechnen. Als Plakatformate gemäß Ö-Norm A 1001 gelten:
1/1 Bg. 84 x 59,5cm, 2/1 Bg. 119 x 84cm, 4/1 Bg. 168 x 119cm, 8/1 Bg. 168 x 238cm, 16/1 Bg. 336 x 238cm, 24/1 Bg. 504 x 238cm, 48/1 Bg. 1008 x 238 cm.
Sonderformate nach Vereinbarung.
16. PAPIERQUALITÄT:
Allen Plakataufträgen liegt die Standardpapierqualität eines holzfreien, einseitig glatten Plakatpapiers mit einem Gewicht von mindestens 100 und höchstens 120 g/m2 zugrunde. Bei durchscheinendem Plakatpapier gibt es keinen Ersatz für die geklebten Plakate und keine Regressansprüche.
Für allenfalls verwendetes Unterlagspapier, werden auch die zusätzlichen Klebekosten verrechnet.
17. NICHT VERWENDETES WERBEMATERIAL:
Das nicht verwendete Werbematerial geht auf Wunsch der ANH Waldstein GmbH entschädigungslos in das Eigentum der ANH Waldstein GmbH über.
18. IMMATERIALGÜTERRECHTE:
Das im Auftrag des Kunden für einen werblichen Auftritt durch ANH Waldstein GmbH entwickelte Werbekonzept sowie die z.B. computergrafische Umsetzung eines Werbekonzepts sind geschützte Werke, insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Kunde hat das Recht, gegen Zahlung einer in jedem Einzelfall schriftlich zu vereinbarenden Nutzungsgebühr diese Werke auch für den werblichen Auftritt in einem anderen Medium zu nutzen, sofern dieses Medium nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu ANH Waldstein GmbH steht.
19. DATENSCHUTZ:
Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und der ANH Waldstein GmbH werden nachstehend angeführte Daten wie Titel, Name, Anschrift, zum Zwecke einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert.
Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben.
20. PREISE:
Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Preise. Änderungen sind immer vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. Umsatzsteuer und Werbeabgabe, sofern im Angebot nicht etwas Anderes angeführt wird.
21. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Die Rechnungslegung erfolgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, unverzüglich nach Beginn des Verrechnungszeitraums. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Es werden nur an die ANH Waldstein GmbH direkt geleistete Zahlungen anerkannt. Die vom Auftraggeber vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für die ANH Waldstein GmbH nicht verbindlich.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9,2 % Prozentpunkte über dem Basiszinssatz verrechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, der ANH Waldstein GmbH den hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht der ANH Waldstein GmbH das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. das Werbematerial nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.
Der ANH Waldstein GmbH steht das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Plakatierung bzw. das Werbematerial sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen wird, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.
22. STORNOBEDINGUNGEN:
Aufträge können bis spätestens 4 Kalenderwochen vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn gebührenfrei storniert werden. Bei Auftragsrücktritten innerhalb dieser Frist wird eine Stornogebühr in der Höhe von 50 % der Bruttoauftragssumme ohne Werbeabgabe in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Teilstornierung.
Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Tag des Einlangens des Schreibens bei der ANH Waldstein GmbH. Trotz Stornierung allenfalls anfallende Kosten (z.B. Produktions- und Montagekosten) und Gebühren sind jedenfalls vom Auftraggeber zu tragen, der diesbezüglich die ANH Waldstein GmbH
schad- und klaglos hält.
23. VERGEBÜHRUNG DES VERTRAGES:
Eine allenfalls gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers.
24. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT:
Erfüllungsort ist der Firmensitz der ANH Waldstein GmbH. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für den Firmensitz der ANH Waldstein GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
25. SALVATORISCHE KLAUSEL:
Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, unverzüglich nach Kenntnis dieser Rechtsunwirksamkeit die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die rechtswirksam zum selben oder möglichst ähnlichen wirtschaftlichen Ziel wie die rechtsunwirksame Bestimmung führt.
Stand: März 2023
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - HANDEL der ANH Waldstein GmbH
1. ALLGEMEINES: Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Handel“ in der vorliegenden Form bilden einen integrierten Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber
und der ANH Waldstein GmbH – geschlossenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Handel der ANH Waldstein GmbH“ zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
2. AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN: Aufträge werden ausschließlich in Schriftform angenommen. Die Annahme (oder Ablehnung) erfolgt ebenfalls schriftlich Änderungen werden auch nur in Schriftform akzeptiert.
3. UMFANG DER LEISTUNG: Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung in der Auftragsbestätigung der ANH Waldstein GmbH. Die Handelswaren werden dem Kunden ausführlich beschrieben und verständlich erklärt. Nach Auftragserteilung – welche ausdrücklich nicht in einem Onlineshop durchgeführt wird – werden die bestellten Handelsgüter von der ANH Waldstein GmbH mit einem Versandunternehmen direkt an den Kunden versandt oder falls anders vereinbart, persönlich zugestellt.
4. TERMINE UND LIEFERFRISTEN: Die von der ANH Waldstein GmbH angegebenen Lieferfristen und Termine gelten, sofern nicht als verbindlich und schriftlich vereinbart, als annähernd und unverbindlich. Bei Verzögerungen, die nicht aus von der ANH Waldstein GmbH zu vertretenden Gründen entstehen oder Ereignissen höherer Gewalt ruhen die Leistungsverpflichtungen. Sollten diese Verzögerungen länger als 3 Monate dauern, so sind die ANH Waldstein GmbH und der Auftraggeber berechtigt vom Auftrag zurückzutreten. Die Lieferung der Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden – auch wenn Lieferungen als „Frei Haus“ oder „inkludiert“ angegeben werden. Unvollständige Lieferungen oder Beschädigungen auf dem Transportweg, sowie Schäden trotz ordnungsgemäßer Verpackung hat der Kunde innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Zustellunternehmen zu beanstanden. Die Vorlage der erstellten Niederschrift ist
Voraussetzung für die Ersatzlieferung.
5. DRUCKDATEN: Der Kunde prüft vor Druckfreigabe die fertigen Daten oder liefert fertige Druckdaten welche von der ANH Waldstein GmbH vorgegeben werden.
Die ANH Waldstein GmbH haftet weder für Rechtschreibfehler oder Farbveränderungen aufgrund falscher Druckdaten.
6. KONKURRENZAUSSCHLUSS: Konkurrenzausschluß kann nicht gewährt werden.
7. AUSSERORDENTLICHE KOSTEN: Kosten für besondere Leistungen, z.B. Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten, Aufkleben von Streifen, Rücksendungen, etc., hat der Auftraggeber zu tragen.
8. EIGENTUMSVORBEHALT: Die ANH Waldstein GmbH behält sich das Eigentum an allen Waren, die an einen Auftraggeber ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit die ANH Waldstein GmbH im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, gilt als vereinbart, dass die ausgetauschte Ware in das unbeschränkte Eigentum von ANH Waldstein GmbH übergeht.
9. GEWÄHRLEISTUNG: Die ANH Waldstein GmbH gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern, sowie, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe die zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Ergänzend hat der Auftraggeber potentielle Ansprüche aus Garantieerklärungen der Hersteller vieler Produkte, die den Produkten beigefügt werden. Diese Ansprüche sind ausschließlich nur gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Die ANH Waldstein GmbH ist für die Ansprüche aus Garantieerklärungen der Hersteller nicht zuständig. Der Auftraggeber hat sich diesbezüglich direkt an den Hersteller zu wenden. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Übergabe unter Vorlage der Originalrechnung. Die ANH Waldstein GmbH hat zunächst das Recht, entweder die mangelhafte Sache zu reparieren oder eine Ersatzleistung vorzunehmen. Gelingt die Reparatur nicht oder erfolgt keine befriedigende Ersatzlieferung, ist der Auftraggeber berechtigt, entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist. Eigenschaften gelten als zugesichert, wenn diese in der Auftragsbestätigung als solche gekennzeichnet sind. Die ANH Waldstein GmbH übernimmt eine Gewährleistung bezogen auf die einzelnen bestellten Waren, nicht aber für Sachgesamtheiten, es sei denn, es wird diese ausdrücklich mit dem Auftraggeber so vereinbart. Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind. Die Annahme des reklamierten Gerätes durch die ANH Waldstein GmbH stellt kein Anerkenntnis eines Gewährleistungsanspruches dar.
10. HAFTUNG: Die ANH Waldstein GmbH haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Mittelbare Schäden (Drittschäden), sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche, sowie Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden (wie etwa Fahrtkosten, Zeitersatz, etc.), sind mit Ausnahme von Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, sowie in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Bei Übernahme
von Geräten auf denen Datenbestände gespeichert sind, geht die ANH Waldstein GmbH davon aus, dass die Datenbestände vom Kunden gespeichert wurden.
Die ANH Waldstein GmbH übernimmt mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Personenschäden, keine Haftung für den Verlust von Datenbeständen, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Der Umfang einer Haftung von der ANH Waldstein GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Diese Regelung gibt den vollständigen Haftungsumfang der ANH Waldstein GmbH, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung mit Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, sowie bei Personenschäden, ist ausgeschlossen.
11. DATENSCHUTZ: Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und der ANH Waldstein GmbH werden nachstehend angeführte Daten wie Titel, Name, Anschrift, zum Zwecke einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben.
12. PREISE UND ZAHLUNGEN: Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Preise. Änderungen sind immer vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer, zahlbar im Vorhinein, netto Kassa ohne Skonto. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen der schriftlichen
Zustimmung der ANH Waldstein GmbH. Es werden nur an die ANH Waldstein GmbH direkt geleistete Zahlungen anerkannt.
13. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht der ANH Waldstein GmbH das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, der ANH Waldstein GmbH den hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen. Der ANH Waldstein GmbH steht das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen wird, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.
14. VERGEBÜHRUNG DES VERTRAGES: Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers.
15. ERFÜLLUNGSORT: Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz der ANH Waldstein GmbH.
Die Geschäftsbedingungen der ANH Waldstein GmbH entsprechen sinngemäß der vom Berufsgruppenausschuss Handel herausgegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: Jänner 2024
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